Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt eine zentrale Rolle bei der energetischen Optimierung von Gebäuden. Haushalte sind für den größten Teil des Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Hier liegt auch das größte Einsparpotenzial, vor allem durch die Optimierung von Heizung, Wänden und Fenstern. Auch Bestandsgebäude sind vom GEG betroffen, vor allem bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen. Ab 2024 gelten strengere Anforderungen für Heizungen in Neubaugebieten. Künftig sollen Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
Energieverbrauch in Deutschland
In der Welt des Energieverbrauchs spielt die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Reduzierung von Emissionen eine immer zentralere Rolle. Um diese Herausforderungen anzugehen, ist es entscheidend, die Hauptbereiche zu identifizieren, in denen Energie verbraucht wird. Im Wesentlichen wird in Deutschland, Energie in den drei Hauptsektoren benötigt: Verkehr, Industrie und Haushalte. Jeder dieser Bereiche trägt in unterschiedlichem Maße zum Verbrauch bei, wobei Verkehr, Industrie und Haushalte jeweils 18%, 32% bzw. 50% des Gesamtverbrauchs ausmachen.
Haushalte stellen in Deutschland den größten Anteil dar, und entsprechend liegt hier auch das größte Potenzial zur Energieeinsparung. Der Energieverbrauch in Wohnungen und Häusern entfällt auf Heizung, Warmwasser, Elektrizität und Haushaltsgeräte. Das bedeutet, dass Haushalte bzw. Immobilien eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Emissionen spielen können.
Wärmeverluste bei Gebäuden im Bestand
Das größte Einsparpotenzial ergibt sich aus den Wärmeverlusten bei Bestandsgebäuden, die hauptsächlich auf Probleme mit der Heizung, den Wänden und den Fenstern zurückzuführen sind. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, bei Sanierungsmaßnahmen besonderes Augenmerk auf diese Bereiche zu legen, um die Energieeffizienz zu steigern und Heizkosten zu senken.
- Heizungssysteme: Veraltete und ineffiziente Heizungen sind oft die Ursache für Wärmeverluste. Sie benötigen mehr Energie, um die Raumtemperatur zu halten, was zu höheren Heizkosten und ineffizientem Verbrauch führt.
- Wände: Schlecht gedämmte Außenwände lassen im Winter Wärme nach außen und im Sommer Hitze nach innen. Dies führt zu Temperaturschwankungen und einem erhöhten Bedarf an Heizung oder Klimatisierung. Zudem steigt das Risiko der Schimmelbildung.
- Fenster: Undichte oder nicht isolierte Fenster sind eine weitere Quelle für Wärmeverlust. Kalte Luft kann durch Spalten und undichte Fensterrahmen eindringen, was den Energieverbrauch erhöht und den Komfort im Innenraum beeinträchtigt.
Bedeutung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Bestandsgebäude
Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Dieses Gesetz hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und ihre Inhalte in einer Vorschrift zusammengeführt. Das GEG ist seit November 2020 in Kraft, und für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude gültig. Die Vorschriften beziehen sich hauptsächlich auf die Heiztechnik und den Wärmeschutzstandard des Gebäudes. Das GEG enthält auch Anforderungen für bestehende Klimaanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor Hitze im Sommer.
Neue Heizungsgesetz ab 2024
Ab 01.01.2024 tritt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft − das Heizungsgesetz. Das neue Heizungsgesetz bringt grundlegende Veränderungen mit sich. Es koppelt das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz miteinander. Ab Januar 2024 gelten strengere Heizungsregeln ausschließlich für Neubaugebiete. Es ist geplant, dass in Zukunft nur noch Heizungen zum Einsatz kommen dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Funktionierende Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden dürfen vorerst weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Im Falle irreparabler Schäden gibt es Übergangslösungen und Übergangsfristen von mindestens 3 Jahren, in Mehrfamilienhäusern teilweise sogar bis zu zehn Jahren. Das Heizungsgesetz setzt dabei auf Technologieoffenheit, wodurch verschiedene technologische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wie beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung (Kombination aus erneuerbarer Heizung und Gas- oder Ölkessel), eine Solarthermie-basierte Heizung oder eine „H2-Ready“-Gasheizung (die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist).
Die Umrüstung wird erst verpflichtend, sobald die Stadt oder Kommune konkrete Wärmepläne vorlegen. Ab 2045 dürfen Gebäude dann ausschließlich klimaneutral mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Zusätzlich sieht das Heizungsgesetz eine verpflichtende Energieberatung vor, wenn neue Heizungen installiert werden, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.
Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes im Bestand
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude im Bestand. Im Bestandsbereich regelt das GEG energetische Anforderungen, die bei bestimmten Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Dabei wird unterschieden zwischen „wesentlichen baulichen Maßnahmen“ und „anderen Maßnahmen“.
Wesentliche bauliche Maßnahmen umfassen zum Beispiel umfassende Modernisierungen, bei denen mehr als 10-Prozent der jeweiligen Bauteile erneuert oder ausgetauscht werden. In solchen Fällen müssen die energetischen Anforderungen des GEG erfüllt werden. Bei anderen Maßnahmen, die nicht den Umfang einer wesentlichen baulichen Maßnahme haben, besteht keine unmittelbare Verpflichtung zur energetischen Verbesserung.
Sanierungsmaßnahmen und Modernisierungspflichten
Für Mehrfamilienhäuser gibt es klare Vorschriften zur Austausch- und Nachrüstung von Heizkesseln, unabhängig von geplanten Sanierungen. Diese Regelungen gelten nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern der Eigentümer seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnt. Sollte jedoch ein solches Haus erworben werden, müssen die entsprechenden Verpflichtungen innerhalb von 2 Jahren erfüllt werden.
Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine typische Größe (4-400 kW Heizleistung) aufweisen, dürfen nicht weiter betrieben werden. Diese Regelung betrifft jedoch nicht Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger informiert über den Kesseltyp und führt regelmäßige „Feuerstättenschauen“ durch. Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein.
Bis spätestens Ende 2015 mussten oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen nachträglich gedämmt werden, sofern sie nicht den „Mindestwärmeschutz“ nach DIN 4108-2 (normalerweise 4 Zentimeter Wärmedämmung) erfüllten. Bei Holzbalkendecken genügt das Füllen der Hohlräume mit Dämmstoff. Diese Pflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig von ihrer Begehbarkeit – also auch für Spitzböden und nicht ausgebaute Räume. Eine Ausnahme besteht für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die seit Februar 2002, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der EnEV, im Gebäude wohnen. Dennoch wird empfohlen, diese Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.
Anforderungen an den Energieausweis
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Es gibt zwei Arten: bedarfsorientiert (berücksichtigt Bauweise) und verbrauchsorientiert (nutzt historische Verbrauchsdaten). Beide nutzen eine Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient). Der Ausweis ist beim Verkauf, der Vermietung sowie bei Neubauten und größeren Renovierungen vorgeschrieben. Er enthält Empfehlungen zur Effizienzsteigerung. Insgesamt ist der Energieausweis entscheidend für die Einschätzung der Energieperformance von Gebäuden. Der verbrauchsorientierte Ausweis eignet sich gut für Bestandsgebäude, da er auf realen Verbrauchsdaten basiert.
Der Energieausweis muss dem Eigentümer unmittelbar nach dem Kaufabschluss als vorläufiger Ausweis zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt im Falle der Vermietung: Der Mieter muss nach Abschluss des Mietvertrags einen Energieausweis erhalten. Der Bauherr hat die Pflicht, nach Fertigstellung der Baumaßnahme für die Ausstellung und Aushändigung des Energieausweises zu sorgen.
Der Anforderungswert im Energieausweis zeigt den maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust an, die das Gebäude einhalten oder unterschreiten muss. Es sind gewisse Abweichungen bei den einzelnen Bauteilen und der Anlagentechnik erlaubt, solange sie die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Je deutlicher die Anforderungswerte unterschritten werden, desto geringer sind der Energieverbrauch und die Betriebskosten des Gebäudes.
Der Anforderungswert im Energieausweis zeigt den maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust an, die das Gebäude einhalten oder unterschreiten muss. Es sind gewisse Abweichungen bei den einzelnen Bauteilen und der Anlagentechnik erlaubt, solange sie die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Je deutlicher die Anforderungswerte unterschritten werden, desto geringer sind der Energieverbrauch und die Betriebskosten des Gebäudes.
Praktische Tipps zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes im Bestand
Diese Werte müssen Sie bei Außenbauteilen einhalten
Das Bild unten illustriert die Anforderungen des GEG von Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden:
Mögliche Maßnahmen der energetischen Instandsetzung
Gebäude sollten spezifische U-Werte für verschiedene Bauteile einhalten, um ihre Energieeffizienz zu steigern. Das bedeutet, dass Außenwände eine Dämmung von 12 bis 16 cm benötigen, um einen U-Wert von 0,24 zu erreichen. Veraltete Fenster sollten durch Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasungen mit einem U-Wert von 1,30 ersetzt werden. Dachflächenfenster und Außentüren sollten bei unzureichendem Wärmeschutz ausgetauscht werden. Dächer können durch Aufdachdämmung von 14 bis 18 cm einen U-Wert von 0,24 erreichen.
Auch für die oberste Geschossdecke ist eine Dämmung von 14 bis 18 cm notwendig, um einen U-Wert von 0,24 zu erzielen. Wände und Decken gegen unbeheizte Keller sowie Bodenplatten sollten mit einer Perlite -Dämmung von 10 bis 14 cm einen U-Wert von 0,30 anstreben.
Online-Tool zur Energiebedarfsabschätzung:
Mit dem Sanierungskonfigurator des Ministeriums für Wirtschaft und Energie haben Imobilienbesitzer die Möglichkeit, den Energiebedarf ihres Wohngebäudes einzuschätzen. Das Tool erlaubt zudem die Simulation verschiedener Energiesparmaßnahmen wie beispielsweise Wärmedämmung oder Heizungserneuerung. Es zeigt außerdem die mit den Maßnahmen verbundenen Kosten auf und informiert über staatliche Förderprogramme. Der Sanierungskonfigurator verschafft einen ersten Überblick für all jene, die eine energetische Modernisierung in Betracht ziehen.